Neue Maskenvorschrift gilt auch für den Einkauf bei Bäcker Peter

Masken auf beim Bäckereinkauf – das gilt schon seit geraumer Zeit. Dennoch bringt die aktuelle Corona-Schutzverordnung einige Änderungen für den Einkauf bei Bäcker Peter mit sich.

So gilt beim Betreten unserer Fachgeschäfte ab dem 25. Januar eine Spezialmaskenpflicht. Vorgeschrieben ist nunmehr das Tragen einer medizinischen Maske, einer FFP2-, N95- oder einer KN95-Maske.

Falls Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, reicht bei ihnen das Anlegen einer Alltagsmaske. Nach wie vor ausgenommen von der Maskenpflicht bleiben Kinder bis zum Grundschulalter.

Darüber sind die Regelungen bezüglich des Mindestabstands oder der Personenzahl, die das jeweilige Fachgeschäft gleichzeitig betreten dürfen, weiterhin gültig.

Wir danken für das gemeinschaftliche Befolgen der Regelungen – bleibt gesund!