Unser Angebot an dich:
- ein wohnortnaher Arbeitsplatz
- eine 4-wöchige intensive persönliche Einarbeitungszeit
- Dienstpläne drei Wochen im Voraus
- regelmäßige Schulungen
- 30% Mitarbeiterrabatt auf von Bäcker Peter hergestellte Produkte
- Bereitstellung von Arbeitskleidung inklusive Waschgeld
- Bezahlung nach bestehenden tariflichen Vereinbarungen
- Sonn- und Feiertagszuschläge in Höhe von 50% bzw. 100% auf deinen Stundenlohn
Häufig gestellten Fragen
Du möchtest dir während deines Studiums Geld dazu verdienen? Bei Bäcker Peter kein Problem. Mit unserem Modell der „studentischen Aushilfe“ hast du die Möglichkeit, mit einem Job bei Bäcker Peter dein Studium zu finanzieren.
Damit wir deine Bewerbung schnell und korrekt bearbeiten können, sollte sie die folgenden Informationen enthalten:
- deinen Wohnort
- eine Telefonnummer, unter der du erreichbar bist
- das Fachgeschäft/die Fachgeschäfte, die du auch um 5 Uhr morgens gut erreichen kannst
- eine Auskunft über deine Mobilität
- eine funktionierende E-Mail Adresse
Das musst du wissen:
Gehalt. Als studentische Aushilfe verdienst du 12,50€ pro Stunde.
Wichtig! Solltest du eine staatliche Förderung (bspw. Bafög) erhalten, informiere dich bitte vorher sehr genau darüber, wie viel Geld du verdienen darfst!
Arbeitszeit. Da wir in allen Fachgeschäften im Schichtdienst arbeiten, gilt das auch für dich. Die Arbeitszeiten liegen zwischen 5 Uhr morgens und 21 Uhr abends. Eine einzelne Schicht ist zwischen 6,5 und 8 Stunden lang. Der genaue zeitliche Rahmen variiert von Fachgeschäft zu Fachgeschäft.
In der Frühschicht beginnt deine Arbeitszeit zwischen 5 Uhr und 6 Uhr. Die Spätschicht schließt sich zwischen 12 Uhr und 13 Uhr an und endet zwischen 18.30 Uhr in unseren „freistehenden“ Fachgeschäften und 21 Uhr in unseren Shop-in-Shops.
Versicherung. Als studentische Aushilfe bei Bäcker Peter arbeitest du auf Steuerkarte. Das heißt, dass du dich selbst versichern musst. Damit dir daraus kein finanzieller Nachteil erwächst, übernimmt Bäcker Peter die monatlich anfallende Versicherungsprämie. Aktuell beträgt diese etwa 100€ pro Monat.
Achtung! Der oben beschriebene Fall betrifft dich nicht, wenn du privat versichert bist. Dann bleibt alles so, wie es gerade ist.
Deine Verpflichtung. Als studentische Aushilfe darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Für uns ist es wichtig, dass Du in Summe im Monat regelmäßig auf mindestens 60 Arbeitsstunden kommst. Erreichst du diese Stunden in einem Monat nicht bekommst du auch keine Versicherungsprämie erstattet! Erst wenn du über 60 Stunden in einem Monat arbeitest, gibt es die 100€ als Zuschuss dazu. Wenn du nicht sicher bist, dass du diese Stundenanzahl jeden Monat leisten kannst, ist eine Anstellung auf 538€ Basis passender für dich.
Da wir gerade in den ersten Monaten unserer Zusammenarbeit viel Zeit und Mühe in deine Einarbeitung stecken, ist es uns wichtig, mindestens 1 Jahr mit dir zusammen zu arbeiten. Kürzere Zeithorizonte sind nicht möglich. Ferienjobs bieten wir nicht an.
Was du sonst noch wissen solltest:
Da du auch für die Einhaltung hygienischer Standards in unseren Fachgeschäften verantwortlich bist, benötigen wir ein Gesundheitszeugnis von dir. Um ein solches zu bekommen, musst du einen Termin beim Gesundheitsamt Essen machen. Um das Gesundheitszeugnis zu erhalten, musst du einen Film sehen und mit 25€ in Vorkasse gehen. Bitte lass dir zu dem Zeugnis auch eine Quittung aushändigen, da dir Bäcker Peter das Geld mit deinem ersten Gehalt erstattet!
Du findest dich in dem Modell der studentischen
Aushilfe nicht wieder? Dann schau dir doch die Informationen zum
Beschäftigungsverhältnis der normalen Aushilfe auf 538€-Basis an!